oeffnen klDas Museum kann ohne Voranmeldung besucht werden.

Herzlich willkommen!

Nach § 17 (4) der derzeit geltenden 28. CoBeLVO sind Museen für den Publikumsverkehr geöffnet. Es gilt die 2G Regelung, das bedeutet es dürfen sich ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen, sowie Minderjährige, auch wenn diese weder geimpfte noch genesene Personen sind, als Besucherinnen und Besucher aufhalten. Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, benötigen einen Testnachweis (max. 24 Std. alt) nach § 3 Abs. 5 Satz 1 (entfällt bei Kindern bis 3 Monate nach dem 12. Lebensjahr). Es gelten die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2 mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist (ab 6 Jahren), das Abstandsgebot nach § 3 Abs. 1, und die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 3 Abs. 4 Satz 1.